05.10.2022

Fachkräftegewinnung durch Teilhabe: Neue Ansprechstellen für Arbeitgeber

Neu am Start, hessenweit, und auch hier in Wiesbaden und im Rheingau-Taunus-Kreis, ist ein vielversprechendes zusätzliches Beratungsangebot für Arbeitgeber, das sich insbesondere an den Mittelstand und kleinere Unternehmen wendet. Mit Hilfe der neuen Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber, kurz EAA, soll es für Arbeitgeber noch leichter werden, dem Fachkräftemangel durch Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Handicap zu begegnen, um die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Betriebe zu stärken. Ein großartiges Angebot des LWV Hessen Integrationsamtes und der Werkgemeinschaft e.V., Wiesbaden, denn gerade Arbeitgeber ohne große Personalabteilung können unentgeltliche Unterstützung gut gebrauchen.

Unterstützungsangebote oft unbekannt 

Dass dieser Schritt längst überfällig war, zeigte eine repräsentative Umfrage des Instituts der deutschen Wirtschaft aus dem Jahr 2019: Nur knapp 60 Prozent aller Firmen mit Erfahrung in der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen fanden sie seien ausreichend über behinderten-gerechte Arbeitsgestaltung wie zum Beispiel Hilfsmittel informiert. Und nur 45 Prozent gaben an, über ausreichende Informationen zur Rekrutierung von neuen Mitarbeitern mit Behinderungen zu verfügen. Genau hier sind die neuen Ansprechstellen von nun an wichtige Lotsen, um die Teilhabe einerseits und die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe andererseits zu stärken. 

Neuland erobern

Vielen Arbeitgebern, die eigentlich Menschen mit Behinderungen ausbilden oder einstellen möchten, um sich besonders loyale und motivierte Fachkräfte zu sichern, sind unsicher. Sie kennen sich nicht aus und suchen Antworten auf Fragen wie: Was muss ich beachten? Ist der neue Arbeitsplatz behinderungsgerecht? Welche Unterstützung kann ich bekommen, personell wie finanziell?

Um ihnen unter die Arme zu greifen, haben die Integrationsämter der Länder die neuen Ansprech-stellen eingerichtet. Bei Fragen rund um Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung informieren, beraten und unterstützen die EAAs interessierte Arbeitgeber in allen Belangen. "Es geht wirklich darum, es den Betrieben so leicht wie möglich zu machen, behinderte Mitarbeiter mit den erforderlichen Qualifikationen zu finden, passende Arbeitsplätze einzurichten und die Beschäftigung zur Zufriedenheit beider zu organisieren“,

sagt Susanne Tölzel, EAA-Fachberaterin für Wiesbaden und den Rheingau-Taunus-Kreis. Wir haben viele Möglichkeiten, mit Unterstützung z.B. von den Rentenversicherungsträgern, der Agentur für Arbeit, dem Integrationsamt oder den Integrationsfachdiensten sowie Mitteln aus diversen Förderprogrammen, die individuell passende Lösung zu finden.

Vorteile statt Vorurteile

Unternehmen mit 20 oder mehr Mitarbeitenden sind gesetzlich dazu verpflichtet, mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Deutschlandweit konnte oder wollte ein Viertel der Arbeitgeber diese Pflicht 2019 noch nicht erfüllen. Dass sich die Beschäftigung von Menschen mit Handicap lohnt, zeigen die restlichen Dreiviertel, also Unternehmen, die längst erkannt haben, dass die Fähigkeiten von Menschen, die eine Behinderung haben, sehr nützlich für ihren Betrieb sind und ihnen Wettbewerbsvorteile verschaffen.
Wer eine unverbindliche Beratung wünscht, wendet sich an Susanne Tölzel, EAA-Fachberaterin bei der Werkgemeinschaft e.V., Luisenstr. 26, 65185 Wiesbaden, Tel. 0611 6093713, mobil 0172 7376743 oder schickt ihr eine Email an

Bemerkenswert

  • Gleiche Arbeitsbelastung der unmittelbaren Kollegen: 67%
  • Höhere Sozialkompetenz im Team: 12%
  • Mehr sozialer Zusammenhalt im Team: 10%

    gaben 9.090 Betriebe aus ganz Deutschland als Folge der Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung, an, die in den letzten drei Jahren Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigten. (Quelle: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, IAB-Stellenerhebung Q4/2020)